Online-Markenschutz

Ihre Mandanten möchten Ihre Marke im Internet schützen? Dann sind wir Ihr Ansprechpartner.

Als offizieller Trademark Agent bieten wir Patentrechtskanzleien, Domain-Wiederverkäufern und auch Endkunden Unterstüzung bei der Eintragung der Marken beim Trademark Clearinghouse (TMCH) an. Lassen Sie sich informieren, wenn jemand versucht, eine Domain mit der Marke Ihrer Mandaten innerhalb der „Trademark Claims“-Phase zu registrieren.

Mit Hilfe der Eintragung im Trademark Clearinghouse ist es möglich bereits zu Beginn des Registrierungsprozesses, in sogenannten Sunrise-Phasen einer Top-Level-Domain, den Markennamen Ihrer Mandanten zu registrieren.

Diskussion

Das Trademark Clearinghouse

Mit der Einrichtung des Trademark Clearinghouse wurde eine zentrale Anlaufstelle für Markenrechtsinhaber geschaffen, um den Markenschutz bei neuen Top-Level-Domains (nTLDs) zu gewährleisten.

Inhaber von Namensrechten sowie deren Vertreter und Bevollmächtigte können ihre Marken beim TMCH anmelden. Damit erhalten sie die Möglichkeit, an den Einführungsphasen aller neuen Top-Level-Domains teilzunehmen. Eine Eintragung in das TMCH-Register erlaubt die bevorzugte Registrierung der Markendomains bereits vor dem offiziellen Start einer neuen Top-Level-Domain. Außerdem werden die Rechteinhaber über die Registrierung von Domains, die einem eingetragenen Markennamen entsprechen, in Kenntnis gesetzt.

Einmal anmelden – bei allen Einführungsphasen dabei sein

Eine Eintragung Ihrer Marken in das TMCH-Register ist in jedem Fall empfehlenswert.

So erhalten Sie die Kontrolle über die Registrierung der zugehörigen Domainnamen in den Einführungsphasen neuer Top-Level-Domains und können möglichen Kosten für Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.

Vorteile einer TMCH-Registrierung

  1. Erwerb der Berechtigung, die zur Marke gehörigen Domains während der sogenannten Sunrise-Phasen zu registrieren.
  2. Potenzielle Domaininhaber werden bei der Registrierung von Markendomains nachweislich auf die mögliche Markenrechtsverletzung hingewiesen.
  3. Die eingetragenen Rechteinhaber werden vom TMCH informiert, wenn in einer sogenannten „Trademark Claims“-Phase Domains registriert werden, die einem eingetragenen Markennamen entsprechen.
  4. Minimierung der Gesamtkosten für die Überwachung und Durchsetzung von Markenrechtsansprüchen.

Knipp – Ihr Trademark-Agent

Als offizieller Trademark-Agent unterstützen wir Sie gerne bei der Registrierung Ihrer Marken beim Trademark Clearinghouse.

Wir helfen Ihnen durch den Dschungel der Gesetze, Auflagen und Vorschriften und nehmen in Ihrem Auftrag die Eintragung Ihrer Marken in das TMCH-Register vor. Sie brauchen sich nicht um die Recherche der erforderlichen Informationen und Dokumente zu kümmern. Wir holen diese bei Ihnen ein und sorgen auch dafür, dass Sie keine Fristen verpassen.

Knipp Firmenschild

Nutzen Sie unser Know-how

Mit Knipp haben Sie einen versierten Partner an Ihrer Seite. Wir können auf langjährige Erfahrungen bei der Einführung neuer Top-Level-Domains zurückgreifen, bei denen wir eine Vielzahl bekannter Markeninhaber unterstützt haben.

Informieren Sie sich über unseren TMCH-Service – wir beraten Sie gerne. Verwenden Sie am besten den Knipp TMCH-Antrag um alle weiteren Schritte einfach und unverbindlich in die Wege zu leiten.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Trademark Clearinghouse (TMCH)

Im folgenden Abschnitt haben wir einige wichtige Fragen zum Thema Trademark Clearinghouse und zu unseren Dienstleistungen als Trademark-Agent zusammengestellt. Falls Ihre Fragen mit den hier gegebenen Antworten nicht geklärt sein sollten, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.