Blockierungsservice
Markenschutz bei vier besonderen TLDs
Online-Markenschutz
Für vier Top-Level-Domains (TLDs) .adult, .porn, .sex und .xxx bieten wir einen Blockierungsservice an.
Bislang war es häufig nur möglich, Internetadressen durch eine vollständige, eigene Registrierung vor der unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Das war recht teuer, zeitaufwändig und für jede Schreibweise des Namens notwendig.
Durch den neuen Blockierungsservice für die vier Top-Level-Domains .adult, .porn, .sex und .xxx lassen sich Kosten und Aufwand für den Schutz nun deutlich reduzieren. Zudem ist solch eine Blockierung gleich für zehn Jahre gültig.
Geschichte und Zukunft des Schutzes
Die erste Top-Level-Domain der Erotikbranche (.xxx) wurde im Jahr 2011 verfügbar. Registrierungen waren zunächst auf den Nutzerkreis dieser Branche und auf die Anbieter von Erwachseneninhalten beschränkt. Zusätzlich wurde damals für beliebige Markenrechtsinhaber eine 10-Jährige Blockierung der exakten Schreibweise der Marken angeboten. Damit konnte eine unberechtigte Verwendung des Markennamens verhindert werden.
Inzwischen wurden drei weitere Erotik-TLDs eingeführt (.porn, .sex und .adult) und eine Angleichung der Regeln für diese Domainendungen beschlossen. Für Registrierungen unter allen vier TLDs wird daher demnächst kein Nachweis mehr über die Zugehörigkeit zur Erotikbranche nötig sein.
Wichtig: Blockierungen, die beim Start der .xxx-TLD im Jahr 2011 vorgenommen wurden, erreichen dieses Jahr ihr Laufzeitende. Bisher blockierte .xxx-Domains werden für Jedermann registrierbar.
Es ist daher von einer Zunahme der missbräuchlichen Verwendung auszugehen und davon, dass bei solchen Domains deutlich häufiger als bisher abrufbare Inhalte hinterlegt werden. Auch eine Nutzung für E-Mail-Adressen wird dann deutlich einfacher möglich sein, so dass auch hier mit einem Anstieg des Missbrauchs zu rechnen ist.
Das neue Blockierungsverfahren
Der TLD-Betreiber hat ein neues Blockierungsverfahren vorgestellt, welches für Markenrechtsinhaber eine Verlängerung der Blockierungen bezüglich .xxx-Domains ermöglicht und das auf alle vier TLDs (.adult, .porn, .sex und .xxx) als Komplettpaket ausgedehnt ist.
Für die Teilnahme an dem neuen Blockierungsverfahren besteht idealerweise ein Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse (TMCH) oder eine bestehende Blockierung in der sogenannten Sunrise-B-Phase von .xxx aus dem Jahr 2011. Alternativ kann seit Mai 2021 auch für eingetragene Marken vorab eine Verifizierung beantragt werden. Selbst bei unregistrierten Marken (etwa Namen von Prominenten, etc.) wäre eine Blockierung möglich. Sprechen Sie uns an.
Große Sprach- und Variantenvielfalt
Anders als in 2011 sind Blockierung nach dem neuen Verfahren nicht auf die exakte Schreibweise des Markennamens beschränkt. Stattdessen bietet die erweiterte Blockierungsmethode einen deutlich umfangreicheren Schutz, der automatisch auch mögliche Varianten- und Ähnlichkeitsschreibweisen der Marke – in allen vier TLDs – umfasst.
Die große Zahl der durch das neue Verfahren blockierten ähnlichen Schreibweisen (u.a. bestehend aus sogenannten Homoglyphen) zeigt den deutlich verbesserten Schutz der erweiterten Blockierungen: insgesamt mehr als 68 Millionen Ähnlichkeitsschreibweisen sind allein für den Begriff "Beispiel" theoretisch möglich.
Bisher galt: durch die Verwendung von Akzenten (é, ê, è, á, â, à, ...), durch die Ergänzung einer Diäresis (ä, ö, ü, Ä, Ö, Ü, ...), eines Tremas (ë, Ë) oder auch durch die Nutzung von Zeichen aus anderen Skripten (etwa durch die Vermischung lateinischer, griechischer oder kyrillischer Skripte) konnten Domains registriert werden, die dem Markennamen optisch sehr ähnlich sind.
Für Nutzer sind die Unterschiede beim Betrachten eines Internet-Links oder einer E-Mail-Adresse oft nicht oder nur schwer zu erkennen. Solche Ähnlichkeitsschreibweisen könnten daher sogar die bisherigen Blockierungen für .xxx-Domains aushebeln.
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Expertenberatung inklusive
Die Registrierung und Blockierung von Marken als Domainnamen ist keine Fließbandarbeit. Vielmehr muss sorgfältig überlegt werden, welche Strategie die Passende ist. Das erfordert jahrelange Erfahrung, über die wir verfügen. Wir unterstützen sie beim Blockierungsprozess.
Markeneintragung reicht aus: Seit dem Mai 2021 können auch einfache Markenregistrierungen ohne Eintragung im Trademark Clearinghouse und ohne vorherige Teilnahme an der sogenannten "Sunrise B"-Phase registriert für die Blockierungen eingetragen werden.
Der schnelle und sichere Weg zur Blockierung
Um den Schutz für Ihre Marken zu aktivieren, sind von Ihrer Seite aus nur wenige Schritte notwendig. Wir kümmern uns um alles Weitere.