IT Enterprise Services
Terms and Conditions
Terms and Conditions (TAC) for IT Enterprise Services
These terms and conditions are only available in German language.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich »IT Enterprise Services« der Firma Knipp Medien und Kommunikation GmbH, Dortmund
PDF Version Datum: 01.10.2006; Version 3.02
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des Vertragspartners
1.1 Die Knipp Medien und Kommunikation GmbH in Dortmund (nachfolgend kurz »Knipp« genannt) erbringt alle unten näher bezeichneten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Knipp ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Knipp für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Knipp verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Knipp nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Knipp in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Knipp kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Vertragsgrundlagen
Sofern Knipp ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardware-Erweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Knipp wirksam.
3. Leistungspflichten
3.1 Knipp gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 v. H. im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Knipp liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Knipp kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
3.2 Im Rahmen der Leistungen Server Hosting mit physikalischen Mietserver und Managed Server stellt Knipp dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich für den Kunden reservierten physikalischen Server zur Verfügung. Knipp ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers an das Internet zu ermöglichen.
3.3 Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails, Download, Upload, Web-Seiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Terabyte eintausend Gigabyte, ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
3.4 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktionsangebote ist nicht möglich.
3.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 50 Megabyte enthalten.
4. Abnahme und Eigentumsvorbehalt
4.1 Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Knipp mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
4.2 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Knipp. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Knipp, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
5. Lizenzvereinbarungen und Urheberrechte
5.1 Der Kunde erhält von Knipp für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Knipp für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff »Programm« umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine »Nutzung« des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
5.3 Die von Knipp erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (z. B. Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (z. B. Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
5.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Knipp nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
5.5 Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von Knipp erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Knipp bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
5.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 5.1 bis 5.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Knipp unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR 2.500,00 (in Worten: zweitausendfünfhundert).
6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Widerruf und Rücktritt
6.1 Knipp ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
6.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Knipp oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
6.3 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Ist Vertragsgegenstand ein Web-Hosting-Tarif, Server Hosting mit physikalischen Mietserver, Rack Hosting, ein Managed Server oder Server Homing mit kundeneigenem Server (Co-Location), so kann der Kunde vom Vertrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist zurück, wird Knipp alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten Entgelte mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten an diesen zurückerstatten. Die Kosten einer Rücksendung von kundeneigener Hardware trägt der Kunde
6.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der in Ziffer 6.3 geregelten Frist möglich.
6.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Knipp insbesondere dann vor, wenn der Kunde a) bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, b) bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, c) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5., 11.1, 11.2, 12.1 bzw. 12.4 geregelten Pflichten verstößt, d) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internetseiten, Inhalte und Dienste nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffern 11.4 und 12.9 geregelten Anforderungen genügen.
6.6 Im Falle der von Knipp ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Knipp berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 v. H. (in Worten: fünfundsiebzig) der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Knipp überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
6.7 Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.
6.8 Knipp kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
7. Preise und Zahlung
7.1 Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungsdateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Knipp für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Knipp von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
7.2 Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von Knipp erforderlich ist, erbringt Knipp diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, Knipp den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.
7.3 Knipp ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Knipp verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Knipp die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Knipp Zinsen in Höhe von 10 v. H. (in Worten: zehn) jährlich und ist berechtigt, die Internetpräsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
7.4 Knipp stellt seine Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung. Beträge unter EUR 50,00 (in Worten: fünfzig) pro Monat werden halbjährlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt Knipp, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Knipp EUR 10,00 (in Worten: zehn) pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
7.5 Gegen Forderungen von Knipp kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Gewährleistung
8.1 Im Rahmen der Gewährleistung kann Knipp Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Knipp über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von Knipp standen.
8.2 Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8.3 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Knipp kostenlos Ersatz. Knipp ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Knipp ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Knipp auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
8.4 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
8.5 Der Kunde hat Knipp bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
9. Rechte Dritter
Knipp wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Knipp in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Knipp von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Knipp alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Knipp entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Knipp gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
10. Haftung
10.1 Für Schäden haftet Knipp nur dann, wenn Knipp oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Knipp oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Knipp auf solche typische Schäden begrenzt, die für Knipp zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
10.2 Die Haftung von Knipp wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
10.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
11. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten und Servern, IP-Adresse
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Knipp von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
11.2 Der Kunde darf durch die Internetpräsenz und die Inhalte des Servers, dort eingeblendete Werbung (z. B. Werbe-Banner) sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch Knipp, ist das Anbieten von Erotik-Servern und nicht redaktionell betreute Seiten untersagt. Diese Untersagung gilt ferner für den Betrieb von Chats bzw. Chat-artigen Systemen, das Angebot von erotischen Content sowie von Downloads von Computerspielen auf Internetpräsenzen, die auf Knipp-eigene Server abgelegt sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine extremistischen (insbesondere rechts- und linksextremistischen), erotischen und pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf seine Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Knipp unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend).
11.3 Knipp ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz und die Inhalte des Servers des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Für die Internetpräsenz und die Inhalte des Servers haftet der Kunde. Knipp übernimmt keinerlei Verantwortung für die Internetpräsenz und die Inhalte des Servers. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 11.2 oder 12.5 unzulässig sind, ist Knipp berechtigt, sofort das Angebot bzw. den Ethernet-Anschluss zu sperren. Knipp wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
11.4 Knipp behält sich vor, Inhalte, Dienste bzw. physikalische Mietserver und kundeneigene Server, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers oder des Rechenzentrums beeinträchtigen könnten, zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Knipp behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers oder des Rechenzentrums beeinträchtigen.
11.5 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physikalischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb von Web-Hosting-Angeboten erfolgt zur Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
12. Pflichten des Kunden
12.1 Der Kunde sichert zu, dass die Knipp mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Knipp jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Knipp binnen 15 Arbeitstagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden. Hierzu zählen auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners zur Mitteilung von Informationen in Notfällen.
12.2 Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Knipp behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von zwei Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist Knipp berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
12.3 E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich, von Knipp zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Knipp unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Knipp bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Knipp widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Knipp nutzen, haftet der Kunde gegenüber Knipp auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Knipp abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen, falls diesbezüglich nicht ausdrücklich zwischen Knipp und dem Kunden eine andere Regelung getroffen wurde. Knipp ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Knipp oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Knipp erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
12.5 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. »Spamming«). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Knipp berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. Der Betrieb offener Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über die u. a. Spam Mails verbreitet werde können, berechtigt Knipp, den betreffenden Server unverzüglich vom Internet zu trennen.
12.6 Server Hosting mit physikalischen Mietserver und Server Homing mit kundeneigenem Server (Co-Location) erfordern fundierte Vorkenntnisse zur Administration von Serversystemen. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Knipp hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang (»Root-/Administrations-Recht«). Die genannten Server-Angebote enthalten von Knipp keine Sicherung durch gesonderte externe Schutzhardware oder -software. Knipp empfiehlt den Kunden dringend, dass der Kunde selbst zuverlässige Schutzsysteme (z. B. Firewalls) installiert und ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte »offene« Server sind eine Einladung zur missbräuchlichen Nutzung durch Dritte (z. B. Hacker). Der Kunde wird Knipp unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte unbefugt seinen Server nutzen. Im Übrigen verbleibt es bei der Regelung der Haftung gemäß Ziffer 10.
12.7 Bei Server Hosting mit physikalischen Mietserver und Server Homing mit kundeneigenem Server (Co-Location) obliegt es allein dem Kunden, die auf dem Server installierte Betriebs- und Anwendungssoftware zu aktualisieren. Der Kunde muss sich daher selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen ebenso selbständig sowie auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.
12.8 Bei Server Hosting mit physikalischen Mietserver ist der Kunde verpflichtet, Knipp unverzüglich über sich abzeichnende und entstandene Hardwaredefekte in Textform zu informieren.
12.9 Bei Web-Hosting-Angeboten ist der Kunde verpflichtet, seine Internetseite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung von Knipp-eigenen Servern, z. B. durch CGI (Common Gateway Interface)-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Knipp ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Knipp wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Knipp wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Knipp nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
12.10 Jedes Web-Hosting- und Server Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inklusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Knipp im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
12.11 Der Kunde kann gegenüber Knipp schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
13. Datenschutz
13.1 Knipp erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen finden sich im Dokument »Datenschutzklauseln«
13.2 Knipp weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
14. Schlussbestimmungen und Sonstiges
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dortmund. Knipp ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Knipp auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
14.2 Knipp darf den Kunden inklusive seines Logos auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Knipp darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
14.3 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.