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Benutzungs- und Hausordnung für das Rechenzentrum
PDF Version Datum: 01.02.2009; Version: 1.01
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegende Benutzungs- und Hausordnung gilt für das Betreten, den Aufenthalt und die Nutzung des Rechenzentrums sowie der Außenanlagen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter im Zusammenhang mit Co-Location-Dienstleistungen der Knipp Medien und Kommunikation GmbH in Dortmund (nachfolgend kurz »Knipp« genannt).
1.2 Die Benutzungs- und Hausordnung gilt insbesondere für das Einstellen, den Betrieb und das Entfernen von Equipment des Kunden. Equipment im Sinne dieser Benutzungs- und Hausordnung bezeichnet jede Form informationstechnischer Ausrüstung und alle Geräte sowie die dazugehörende Ausstattung und Zubehör.
2. Zutritt zum Rechenzentrum
2.1 Zutritt zum Rechenzentrum haben der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter nur in dem Fall, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Ohne amtlichen Lichtbildausweis darf das Rechenzentrum nicht betreten werden. Knipp fertigt eine Kopie des Ausweises an.
2.2 Für Kunden, die ein ganzes Rack gemietet haben, gibt es für höchstens zwei ihrer Mitarbeiter ein eigenes Zutrittsrecht.
2.3 Kunden, sowie dessen Mitarbeiter, können das Rechenzentrum nur nach vorheriger Terminabsprache in Begleitung mit einem Knipp-Mitarbeiter betreten. Hierzu ist vorher Knipp der Name des bzw. der Besucher(s) in Textform mitzuteilen.
2.4 Der Zugang zum Rechenzentrum wird geregelt durch ein digitales Schließ- und Zutrittskontrollsystem mit Transpondern. Die Transponder werden im Sekretariat von Knipp-Mitarbeitern gegen Hinterlegung eines amtlichen Lichtbildausweises ausgegeben. Sie sind dort unaufgefordert nach dem Verlassen des Rechenzentrums gegen Rückgabe des Ausweises wieder abzugeben. Unbesehen von dieser Regelung, gilt die Zutrittsgenehmigungsprozedur des Rechenzentrums in der jeweils aktuellen Fassung. Jede Person, die Zugang zum Rechenzentrum erhalten will, ist zur vorherigen Unterzeichnung einer persönlichen Verpflichtungserklärung mit Blick auf die Einhaltung dieser Benutzungs- und Hausordnung und der Geheimhaltung verpflichtet. Die Transponder sind auf Verlangen von Knipp vorzuzeigen.
2.5 Technische Anlagen sowie Gebäude- und Geländeteile, für die nicht ausdrücklich Zugang gewährt wurde, dürfen nicht betreten werden. Der Kunde hat den Anweisungen von Knipp Folge zu leisten. Der Kunde wird diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie sonstigen von ihm beauftragten Dritten oder Besuchern auferlegen.
2.6 Jedes Betreten des Rechenzentrums einschließlich dessen Beginn, Dauer und Ende wird für jeden Zutrittsberechtigten einzeln elektronisch dokumentiert und protokolliert. Die erfassten Daten werden für - ggf. erforderliche - Beweiszwecke gespeichert. Das Protokoll ist ausschließlich durch ausgewählte Mitarbeiter von Knipp einsehbar und wird nur auf Anfrage in Textform einer vom Kunden autorisierten Person übermittelt. Jeder Versuch, auf das Equipment Dritter oder die darauf gespeicherten Daten Zugriff zu nehmen, ist strafbar.
2.7 Die Anlieferung von Equipment des Kunden erfolgt auf seine eigene Gefahr und auf eigene Kosten. Anliefertermine und -wege im Rechenzentrum sind vor Anlieferung mit Knipp abzustimmen. Die Anschlussarbeiten des Equipments an die Gebäudeinfrastruktur können von montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Außerhalb dieses Zeitfensters können die Anschlussarbeiten nur nach vorheriger Abstimmung mit Knipp durchgeführt werden.
2.8 Der Kunde ist zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen verpflichtet, von denen er während seines Aufenthalts im Rechenzentrum Kenntnis erhält.
3. Sicherheitsrelevante Nutzungsbedingungen
3.1 Die Öffnung abgeschlossener, vom Kunden gemieteter Racks erfolgt in der Regel über Schlüssel. Der Kunde ist verpflichtet, das Rack verschlossen zu halten und Dritten keinen Zugriff auf die Schlüssel zu ermöglichen. Die Schlüssel des Kunden-Racks werden nach Verlassen des Rechenzentrums zusammen mit dem Zugangstransponder im Sekretariat zurückgegeben. Knipp ist jederzeit berechtigt, abgeschlossene Kunden-Racks zu Zwecken der Wartung, Kontrolle oder Gefahrenabwehr zu öffnen und hält hierfür die technischen Mittel bereit. Der Kunde darf keine Änderungen an den Zugangsmechanismen des Racks vornehmen, insbesondere nicht deren Schlösser austauschen.
3.2 Der Kunde darf in den Serverräumen ausschließlich das von ihm eingebrachte Equipment und ggf. die zu seinem gemieteten Rack zugehörigen Türen berühren. Der Kunde darf vor allem nicht die Klimageräte, die Videokameras, die Brandmelder, die Löschdüsen, das Notfall-Horn, die Flucht-Beschilderung und das Equipment der anderen Kunden oder andere Racks berühren.
3.3 Gesundheitsrelevanter Warnhinweis: Im Falle eines Brandes kann in den Serverräumen eine bereichsgenaue Stickstoff-Löschanlage automatisch aktiviert werden. Die Flutung mit Stickstoff erfolgt nach 30 Sekunden Vorwarnzeit gemessen ab dem Ertönen des Feuer-Alarmsignals. Innerhalb dieser Vorwarnzeit muss der Kunde die Serverräume unbedingt über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen haben. Das Einatmen von überhöhten Konzentrationen des Gases Stickstoff kann zu Übelkeit, Bewusstseinsstörung und -verlust, Kopfschmerzen, Schwindel, Ersticken, Erbrechen und zum Tod führen.
3.4 Der Kunde trägt für sein Equipment und seine Einrichtungen die Verkehrssicherungspflicht. Er hat die für den Betrieb der eingestellten Geräte einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, vor allem öffentlich-rechtliche Bestimmungen einzuhalten. Das Equipment muss den einschlägigen DIN-Normen und VDE-Vorschriften genügen und entsprechend diesen Richtlinien betrieben und instand gehalten werden. Löst das Equipment des Kunden dennoch Störungen anderer Anlagen im Rechenzentrum aus, kann Knipp die Entfernung solcher Anlagen verlangen. Werden durch Anlagen des Kunden Schäden hervorgerufen und sind diese von dem Kunden schuldhaft verursacht worden, so haftet der Kunde für diese Schäden.
3.5 Das gesamte Kundenequipment und alle weiteren Gegenstände, die vom Kunden in das Rechenzentrum eingebracht und / oder in das Rack ein- bzw. verbaut werden, sind entsprechend den geltenden Vorschriften des jeweiligen Herstellers einzusetzen und zu betreiben. Änderungen an den Steckdosenleisten und an den Zuführungskabeln zu den Steckdosenleisten, dürfen nicht vom Kunden vorgenommen werden.
3.6 Das Einrichten und Betreiben provisorischer Installationen, der Einsatz schadhafter Kabel oder Stecker für Strom und Netzwerk sowie beschädigter Elektrogeräte ist verboten.
3.7 Die gekennzeichneten Ausgänge, Durchgänge, Treppen und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten.
4. Sonstige Bestimmungen zur Nutzung des Rechenzentrums
4.1 Der Kunde darf den von Knipp zur Verfügung gestellten Montageraum nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen, insbesondere um sein Equipment für den Einbau im Rack vorzubereiten.
4.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, bauliche oder technische Änderungen an den Serverräumen sowie an den von Knipp überlassenen Einrichtungen vorzunehmen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich zum alleinigen Gebrauch oder Mitgebrauch überlassenen Räume oder Teilflächen in Räumen, Racks oder Flächen in gemeinsam mit anderen Kunden genutzten Racks sowie technische Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle Schäden hieran Knipp unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen in den Räumen und an den Einrichtungen ist allein Angelegenheit von Knipp. Der Kunde hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung oder Verbesserung der überlassenen Flächen und Einrichtungen sowie zur Reduktion des Energieverbrauchs zweckmäßig sind. Über die Maßnahmen wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert. Darüber hinausgehende Ankündigungspflichten, Sonderkündigungsrechte des Kunden und Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 554 BGB sind ausgeschlossen.
4.5 Der Kunde darf die elektrische Versorgung nur in dem vereinbarten Umfang nutzen. Er darf keine Geräte an Steckdosen oder Netzwerkdosen anschließen, die ihm nicht von Knipp zugewiesen wurden.
5. Hausordnung des Rechenzentrums
5.1 Der Kunde hat die Hausordnung des Rechenzentrums in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Er ist dafür verantwortlich, die Hausordnung seinen Mitarbeitern und von ihnen angemeldeten Besuchern und Dritten zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter und Besucher sich nur in den für sie freigegebenen Bereichen aufhalten.
5.2 Das Gelände des Rechenzentrums ist Privatgelände. Knipp übt auf seinem Gelände das Hausrecht aus und kann es auf Sicherheitsunternehmen übertragen. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das Rechenzentrum betreten oder die Außenanlagen befahren.
5.3 Bild- und Tonaufnahmen auf dem Gelände der Außenanlagen sowie im Rechenzentrum sind untersagt.
5.4 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
5.5 Das Befahren des Geländes ist nur zum Be- und Entladen sowie zum Parken gestattet. Für Beschädigungen an Fahrzeugen haftet Knipp nur, wenn Knipp den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf dem Parkplatz des Rechenzentrums gilt die StVO.
5.6 Das Gelände der Außenanlagen und das Gebäude des Rechenzentrums sind videoüberwacht. Im jeweiligen Zutritts-Kontrollsystem werden alle Bewegungen - auch von berechtigten Personen - auf dem Gelände und im Gebäude dokumentiert und protokolliert. Diese Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzes behandelt.
5.7 Das Personal von Knipp ist berechtigt, Fahrzeuge, Taschen, Rucksäcke sowie vergleichbare Transportbehältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen.
5.8 Das Rauchen ist ausschließlich auf den Außenanlagen gestattet. Im Rechenzentrum ist das Rauchen, das Hantieren mit Feuer und offenem Licht und der Verzehr von Getränken und Speisen streng verboten.
5.9 Die Türen und Schleusen sind prinzipiell geschlossen zu halten und nur solange zu öffnen, wie es die vorzunehmende, mit dieser Benutzungs- und Hausordnung konforme Handlung erfordert.
5.10 Der Kunde hat Umverpackungen und sonstige durch ihm entstandene Abfälle außerhalb des Rechenzentrums ordnungsgemäß zu entsorgen. Die dauerhafte Lagerung von Gegenständen des Kunden außerhalb des gemieteten Racks ist unzulässig. Darüber hinaus ist zur Prävention vor Feuer auf allen Flächen jede - auch kurzfristige - Lagerung von brennbarem Material untersagt.
5.11 Vor Anlieferung von Gegenständen, die über das Rolltor in das Rechenzentrum eingebracht werden sollen, ist das Knipp-Sekretariat durch den Kunden zu informieren.
5.12 Mobiltelefone dürfen nicht in Räumen mit Doppelbodenflächen genutzt werden.
5.13 Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse und Erkenntnisse sind, soweit sie Kunden und / oder deren Beauftragten bekannt werden, Knipp zur Kenntnis zu bringen.
5.14 Bei Unfällen oder Alarmen ist den Anweisungen von Knipp unbedingt Folge zu leisten. Das Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen ist auch in der Brandschutzverordnung festgelegt. Im Brandfall ist das Gebäude unverzüglich zu räumen und der in der Brandschutzverordnung spezifizierte Sammelplatz aufzusuchen.
5.15 Der Kunde haftet für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von Verboten dieser Benutzungs- und Hausordnung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungs- und Hausordnung und / oder die Sicherheits- und Zutrittsregularien im Rechenzentrum, können die Personen des Gebäudes bzw. des Geländes verwiesen werden.
5.16 Die Kunden sind dafür verantwortlich, diese Benutzungs- und Hausordnung ihren Mitarbeitern und von ihnen angemeldeten Besuchern und Dritten zur Kenntnis zu bringen. Kunden sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter und Besucher sich nur in den für sie freigegebenen Bereichen aufhalten.
5.17 Diese Benutzungs- und Hausordnung kann jederzeit durch Bekanntgabe einer überarbeiteten Fassung geändert werden.
6. Verpflichtungserklärung
Der / Die Unterzeichnende erklärt sich mit Unterschrift unter dieser Benutzungs- und Hausordnung, dass er / sie sie gelesen und verstanden hat und sie befolgen wird. Dortmund, den (Kunde bzw. dessen Bevollmächtigter) (Knipp Medien und Kommunikation GmbH) (Vor- und Zuname des Unterzeichners in Druckbuchstaben)